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Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern und Industrie- und Handelskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Dazu ist jährlich die regelmäßige Teilnahme an fachlichen Seminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend gefordert. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. |
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