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Bausachverständigenbüro
Detlef Schöler
Am Brauberg 16 B
D-17034 Neubrandenburg
Tel.: +49 (0) 395 / 4222145
Fax: +49 (0) 395 / 4504955
Unser Team

Detlef Schöler - Dipl.-Ing. (FH) für Hochbau Ulrike Werner-Radloff Christoph Schöler

Detlef Schöler - Dipl.-Ing. (FH) für Hochbau

Wertermittlung
Beweissicherung
Bauschadensbeurteilung

  • geboren 1957 in Ueckermünde
  • Fachhochschulstudium an der Ingenieurschule für Bauwesen in Neustrelitz
  • Bauleitertätigkeit, mit späterem Wechsel in das Aufgabengebiet Bau- und Investitionsvorbereitung beim örtlichen Bauamt Neubrandenburg
  • ab 1987 tätig im Rahmen der Projektvorbereitung und Durchführung industrieller Bauvorhaben im Zusammenhang mit der Nutzung von Geothermie
  • 1991 Einstieg in die freiberufliche Tätigkeit als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie als Bausachverständiger auf dem Gebiet der Bauschadens- und Baumängelbegutachtung im Hochbau
  • 1993/94: Leitung der beim Gutachterausschuss des Landkreises Müritz gebildeten Arbeits-gruppe zur Ermittlung von Anfangswerten im Sanierungsgebiet der Stadt Waren (Müritz)
  • seit 1999 öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken von der IHK zu Neubrandenburg
  • aktiv im Landesfachverband Mecklenburg-Vorpommern der Sachverständigen im Bauwesen (schon seit 1991)
  • langjährig tätig in den Gutachterausschüssen der Stadt Neubrandenburg und des Land-kreises Ostvorpommern
Ulrike Werner-Radloff

leitende Mitarbeiterin für Sachbearbeitung
  • Kauffrau für Bürokommunikation
  • seit 2004 Mitarbeiterin im Bausachverständigenbüro Detlef Schöler

Teilzeit Praktikum - Wir suchen dich!

Egal ob Schülerpraktikum, im Rahmen eines Studiums oder zur beruflichen Orientierung, ein Praktikum bei uns bietet Dir eine Vielzahl von Möglichkeiten Erfahrung rund um die Themen Vermessungswesen und Grundstücksbewertung zu sammeln.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Sachverständige
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesell-schaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.