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Startseite Das Büro Leistungen Unser Team Unsere Philosophie Vergütung / Honorar Referenzen Kontakt Impressum Datenschutz Bausachverständigenbüro Detlef Schöler Am Brauberg 16 B D-17034 Neubrandenburg Tel.: +49 (0) 395 / 4222145 Fax: +49 (0) 395 / 4504955 |
Detlef Schöler - Dipl.-Ing. (FH) für Hochbau
leitende Mitarbeiterin für Sachbearbeitung
Teilzeit Praktikum - Wir suchen dich!
Egal ob Schülerpraktikum, im Rahmen eines Studiums oder zur beruflichen Orientierung, ein Praktikum bei uns bietet Dir eine Vielzahl von Möglichkeiten Erfahrung rund um die Themen Vermessungswesen und Grundstücksbewertung zu sammeln. |
Sachverständige
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesell-schaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. |
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