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Zu unseren ständigen Auftraggebern gehören unter anderem
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Verkehrswertgutachten
Das klassische und vollwertige Verkehrswertgutachten, wie es in den gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfah- ren meist gefordert wird, ist eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete schriftliche Stellungnahme. Es soll die logische und nachvollziehbare Bewertung einer Immobilie darstellen und darf sich nicht auf Annahmen und Mutmaßungen berufen. Das Verkehrswertgutachten muss dem Auftraggeber ausreichende Informationen vermitteln um Vermögensdispositionen größeren Umfangs abzusichern. Damit kann z.B. das Gutachten eines Einfamilienhauses, welches regulär, inkl. der Anlagen, einen Umfang von etwa 50 Seiten aufweist, dem Auftraggeber oder Käufer einer Immobilie sehr viel Geld sparen helfen. Für viele Banken, die heute deutlich restriktiver finanzieren als vor Jahren, ist das Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen selbstverständlich für die Zusage von Finanzierungsmitteln. Neben dem Verkehrswertgut- achten gibt es bei Eigentumsübertragungen, z.B. Schenkungen innerhalb der Familie, Verkauf einer Immobilie durch eine Erbengemeinschaft, außergerichtliche Mediation in Scheidungsfällen, etc. häufig Bedarf an einer Wertfestsetzung der Liegenschaft. |
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