Startseite
Das Büro
Leistungen
Unser Team
Unsere Philosophie
Vergütung / Honorar
Referenzen
Kontakt
Impressum
Datenschutz



Bausachverständigenbüro
Detlef Schöler
Am Brauberg 16 B
D-17034 Neubrandenburg
Tel.: +49 (0) 395 / 4222145
Fax: +49 (0) 395 / 4504955
Leistungen

Verkehrswertgutachten

Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert ist der durch einen Sachverständigen simulierte Marktwert, der unter anderem dann benötigt wird, wenn eine Immobilientransaktion nicht unmittelbar stattfinden soll. Der Sachverständige und seine Immobilienbewertung orientiert sich dabei regelmäßig an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung in Verbindung mit den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien bezogen auf den § 194 Baugesetzbuch (BauGB).


Verkehrswertgutachten verfolgen unterschiedlichste Zwecke. Einige sind beispielhaft:

  • die Bewertung des Immobilienvermögens, um dieses marktgerecht veräußern zu können
  • die Wertermittlung, um den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
  • die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Zufriedenstellung von Gläubigern des Immobilien-eigentümers
  • die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
  • die Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens bei Ehescheidungen und ggf. auch die Ermittlung zum Zugewinnausgleich
  • die Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe

Verkehrswertgutachten werden unter anderem erstellt für:
  • unbebaute Grundstücke
    • Bauland
    • Rohbauland
    • Bauerwartungsland
    • begünstigtes Agrarland
    • Acker- und Grünland
    • Splitterflächen
  • bebaute Grundstückee
    • Wohn- und Gewerbeimmobilien
    • Wohnungs- und Teileigentum
    • Spezialimmobilien (Hotels, Industrie, Tankstellen, etc.)
    • Erbbaurechte
    • landwirtschaftliche Objekte
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
    • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
    • Baulasten und Dienstbarkeiten
    • Altenteilsregelungen mit und ohne Pflegeversicherung
  • Wertermittlung für Sanierungs- u. Stadtentwicklungsgebiete
    • Ermittlung von Anfangs- und Endwerten
    • Ermittlung von Grundstückswerten bei Boden- und Umlegungsverfahren
  • andere Bewertungsanlässe
    • Wertermittlung im Zusammenhang mit Sachenrechtsbereinigung und Schuldrechtsanpassung
    • Beleihungswertermittlung
    • Gutachtenprüfung
Mietwertgutachten

  • Miethöheauseinandersetzungen im Bereich Wohnungsmieten und Gewerberaummieten (gerichtlich und außergerichtlich) als zweite Säule der Immobilienbewertung
  • Mietwertermittlung für allgemeine Mietpreisverhandlungen (Wohnen/Gewerbe)
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Schiedsgutachterberufungen
Gutachten zur Beurteilung von Bauschäden u. Baumängeln

Gutachten zur Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln werden oftmals in Auftrag gegeben zur Beurteilung von Schäden an Gebäuden und Ergründung von deren Ursachen. Häufig sind dies:

  • Schäden durch Schimmelpilz und Feuchtigkeit
  • Schäden durch Mängel an der Wärmedämmung von Gebäuden sowie der Luftdichtigkeit
  • Beurteilung und Ergründung von Auswirkungen und Ursachen von Rissbildungen an Gebäuden

Bei Erfordernis können zur Erstellung dieser Gutachten auch

    • Bau-Thermografie/ Wärmebrückenortung
    • Wind-/ Luftdichtheitsprüfung von Gebäuden (Blower-Door-Drucktest)
    • Rohrbruch- und Leckageortung

ggf. unter Hinzuziehung von mit dem Büro zusammenarbeitenden Sonderfachleuten genutzt werden.

Gutachten im Rahmen von Beweissicherungen

Gutachten im Rahmen von Beweissicherungen beinhalten unter anderem:

  • die Dokumentation von Objektzuständen zu bestimmten Zeitpunkten
  • die Überwachung des Zustandes von Objekten während der Durchführung von Baumaßnahmen
  • die Beurteilung ggf. eingetretener Schäden und Ermittlung der Schadenshöhe
Verkehrswertgutachten
Das klassische und vollwertige Verkehrswertgutachten, wie es in den gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfah- ren meist gefordert wird, ist eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete schriftliche Stellungnahme. Es soll die logische und nachvollziehbare Bewertung einer Immobilie darstellen und darf sich nicht auf Annahmen und Mutmaßungen berufen.

Das Verkehrswertgutachten muss dem Auftraggeber ausreichende Informationen vermitteln um Vermögensdispositionen größeren Umfangs abzusichern. Damit kann z.B. das Gutachten eines Einfamilienhauses, welches regulär, inkl. der Anlagen, einen Umfang von etwa 50 Seiten aufweist, dem Auftraggeber oder Käufer einer Immobilie sehr viel Geld sparen helfen. Für viele Banken, die heute deutlich restriktiver finanzieren als vor Jahren, ist das Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen selbstverständlich für die Zusage von Finanzierungsmitteln.

Neben dem Verkehrswertgut- achten gibt es bei Eigentumsübertragungen, z.B. Schenkungen innerhalb der Familie, Verkauf einer Immobilie durch eine Erbengemeinschaft, außergerichtliche Mediation in Scheidungsfällen, etc. häufig Bedarf an einer Wertfestsetzung der Liegenschaft.