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Bausachverständigenbüro
Detlef Schöler
Am Brauberg 16 B
D-17034 Neubrandenburg
Tel.: +49 (0) 395 / 4222145
Fax: +49 (0) 395 / 4504955
Vergütung / Honorar

Für Aufträge als Gerichtsgutachter werde ich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) vergütet.

Für Privatgutachten und sonstige Gutachterleistungen orientiert sich das Honorar nach Wegfall der bis zum 17.08.2009 geltenden Regelungen zur Honorierung von Gutachterleistungen gem. § 34 HOAI im Wesentlichen an vorgenannten Vergütungsregelungen für eine Tätigkeit als Gerichtsgutachter. Gleiches gilt auch für Leistungen zur Bauschadensbegutachtung und -beurteilung.

Grundsätzlich gilt jedoch nach Wegfall der Regelungen zur Honorierung von Gutachterleistungen gem. § 34 HOAI, dass das Honorar frei vereinbart werden kann.

Für weitergehende Informationen zur Vergütung und Honorierung unserer Leistungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Vorab benannte Sachverhalte finden Eingang bei der Unterbreitung schriftlicher Angebote zu gewünschten Sachverständigenleistungen. Sie sind gleichfalls Grundlage bei Abschluss von Sachver-ständigenverträgen über unsere Leistungen.