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Bausachverständigenbüro
Detlef Schöler
Am Brauberg 16 B
D-17034 Neubrandenburg
Tel.: +49 (0) 395 / 4222145
Fax: +49 (0) 395 / 4504955
Das Büro

Mit der von Ihnen gerade aufgerufenden Präsentation möchte sich unser Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei Ihnen vorstellen. Wir unterhalten ein Büro in Neubrandenburg und möchten Ihnen im Folgenden einen kleinen Einblick in unsere Arbeit und unser Team geben.

Unser Sachverständigenbüro kann auf über 20 Jahre Erfahrung aus dem Bereich Wertermittlung und Schadensbegutachtung zurückgreifen. Versicherungsgesellschaften, Banken, Straßenbauämter, Amtsgerichte und viele andere Institutionen sowie Privatpersonen haben auf diese Erfahrung immer wieder vertrauensvoll zurückgegriffen und uns in diesen Jahren langjährig ihre Treue bewiesen.

Sie erhalten unsere Gutachten grundsätzlich als nachvollziehbare, fachlich auf hohem Niveau und hochwertig gebundene Dokumentation mit den dazugehörigen Anlagen wie Straßen- und Katasterkarten, Grundbuchauszügen, erläuternden Ableitungen zu Normalherstellungs- und Reparatur-/Sanierungskosten, Fotodokumentationen sowie Verweisen auf entsprechende Literatur, Gesetzestexte und Behörden.

Unsere Leistungen, unser Team, unsere Philosophie und andere für Sie wichtige Informationen erhalten Sie auf den nun folgenden Seiten.

Interessante Minuten beim Lesen der Internetpräsenz wünscht Ihnen das Sachverständigenbüro

Detlef Schöler


Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern und Industrie- und Handelskammern).

Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Dazu ist jährlich die regelmäßige Teilnahme an fachlichen Seminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend gefordert.

Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.